Energiedienstleistungsgesetz

Wir verweisen zum Thema Energieeffizienz gemäß der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz BfEE unter (www.bfee-online.de) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de. Zudem unterstützt der BDEW gemeinsam unter anderem mit der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. und der Energieagentur Nordrhein-Westfalen eine Internetseite mit Informationen und weiteren Service- und Energiesparangeboten unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.