Informationen zur Strompreisbremse

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab dem 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt – gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Die gesetzlichen Regelungen gelten zunächst bis zum Ende des Jahres 2023, eine Verlängerung bis April 2024 kann von der Bundesregierung aber beschlossen werden.
Wir werden unsere betroffenen Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich die Entlastungen für Sie konkret auswirken – Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir werden die Preisbremsen im Sinne des Gesetzes für Sie automatisch umsetzen. Ein Preisvergleich kann für Letztverbraucher ungeachtet der Preisbremsen lohnend sein.

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