Strom zum Heizen und Wärme aus der Steckdose – Heizstrom der Stadtwerke Gelnhausen
Bequeme und flexible Heizlösungen für Ihr Zuhause.
Heizen Sie mit Strom? Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Tarife für Ihre Elektroheizung, Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung. Genießen Sie die Vorteile einer unkomplizierten und flexiblen Versorgung, die sich perfekt an Ihre Bedürfnisse anpasst. Erfahren Sie mehr über unsere Tarife und lassen Sie sich von uns beraten.
Wenn Sie Fragen zum Thema Heizstrom haben oder sich einfach nur informieren möchten, besuchen Sie uns in Gelnhausen oder rufen Sie uns an.
Hier erhalten Sie unser aktuelles Preisblatt über die Zusammensetzung der Allgemeinen Preise der Grundversorgung Heizstrom ab 01.01.2024.
Bequeme Belieferung
Versorgung ohne Formalitäten
Zuverlässige Versorgung
im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen
Volle Flexibilität
kündbar zum Ende eines Kalendermonats mit Kündigungsfrist von einem Monat
Preise SWG Grundversorgung Heizstrom ET gültig ab 01.01.2023 | ||||
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Arbeitspreis | Grundpreis | |||
Cent/kWh | Cent/kWh | Euro/Jahr | Euro/Jahr | |
Eintarif | netto | brutto | netto | brutto |
Hochtarifzeit (HT) | 28,00 | 33,32 | 72,74 | 86,56 |
Preisstand: 01.01.2023. Gerundete Bruttopreise inkl. der Stromsteuer von 2,05 ct/kWh 19 % Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils aktuellen Preise. Diese Preisstellung gilt nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke
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Preise SWG Grundversorgung Heizstrom DT (getrennte Messung) gültig ab 01.01.2023 | ||||
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Arbeitspreis | Grundpreis | |||
Cent/kWh | Cent/kWh | Euro/Jahr | Euro/Jahr | |
Doppeltarif | netto | brutto | netto | brutto |
Hochtarifzeit (HT) | 29,11 | 34,64 | 74,42 | 88,56 |
Niedertarifzeit (NT) | 25,78 | 30,67 | ||
Preisstand: 01.01.2023. Gerundete Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils aktuellen Preise. Diese Preisstellung gilt nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Gelnhausen GmbH.
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Bequemer geht’s nicht
Mit unserem Grundversorgungstarif für alle elektrischen Heizsysteme (z. B. Speicherheizungen und Wärmepumpen) machen wir es Ihnen so einfach wie möglich. Solange Sie sich nicht für einen anderen Heizstromtarif entscheiden, versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht mit unserer Grundversorgung Heizstrom zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung – ohne Formalitäten. Sie bleiben durch die monatliche Kündigungsmöglichkeit voll flexibel und können sich jederzeit für einen anderen Heizstromtarif entscheiden.
Niedertarif-, Sperr- und Aufladezeiten
Verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der Schwachlast- (Niedertarif-) und Aufladezeitenregelungen ist ausschließlich der jeweils örtlich zuständige Netzbetreiber. Informationen hierzu erhalten Sie beim jeweiligen Netzbetreiber. Im Netzgebiet der Stadtwerke Gelnhausen GmbH gelten z. B. derzeit die folgenden Regelungen (Angaben ohne Gewähr): Die Schwachlastzeit beträgt täglich 8 Stunden in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr.
In dieser Zeit erfolgt die Aufladung der elektrischen Nachtspeicherheizung. Eine zusätzliche Tagnachladung kann durch den Netzbetreiber erfolgen.
Die Wärmepumpen werden mit Sperrzeiten betrieben. Der Strombezug für unterbrechbare Anlagen wie Wärmepumpen wird zu den Spitzenlastzeiten vom jeweiligen Netzbetreiber unterbrochen. Diese Unterbrechung beträgt mindestens insgesamt 4 Stunden täglich, jedoch maximal 6 Stunden.
Ersatzversorgung Heizstrom
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit elektrischer Energie im Rahmen der sog. Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung greift beispielsweise, wenn Sie als Nicht-Haushaltskunde keinen Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach deren Beginn.
Die Doppeltarifmessung
Nutzer von Doppeltarifzählern können zu bestimmten Zeiten von günstigeren Strompreisen profitieren. In den vom Netzbetreiber bestimmten Zeiten schaltet der Zähler vom Hochtarif (HT) auf den günstigeren Niedertarif (NT) um.