Allgemeiner Tarifpreis für die Versorgung mit Wasser (gültig ab 01.01.2023)

Allgemeiner Tarifpreis für die Versorgung mit Wasser (gültig ab 01.01.2023)

Die Stadtwerke Gelnhausen GmbH stellen aufgrund des § 4 Ziffer 1 der „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ vom 20. Juni 1980 den Kunden Wasser zu nachstehenden Bedingungen zur Verfügung:

A. Allgemeine Tarifpreise

Wasserpreis
für die abgenommene Wassermenge 2,02 EUR/cbm

Messpreis
für die Vorhaltung und Ablesung der Messeinrichtung

Allgemeine Versorgungsbedingungen

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Für einen Einfachzähler
von 3 bis 5,0 m³ Leistung/h 11,00 EUR/Monat 132,00 EUR/Jahr
von 7 bis 10,0 m³ Leistung/h 13,00 EUR/Monat 156,00 EUR/Jahr
von 20 bis 100,0 m² Leistung/h 19,00 EUR/Monat 228,00 EUR/Jahr
Für einen Verbundzähler
bis 80 mm 74,00 EUR/Monat 888,00 EUR/Jahr
ab 100 mm 92,00 EUR/Monat 1.104,00 EUR/Jahr

B. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Bei den unter Abschnitt A aufgeführten Preisen handelt es sich um Netto-Preise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, auf die die jeweils gültige Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnet wird.

C. Änderungsklausel

Sollten nach Vertragsabschluss erlassene Gesetze oder sonstige Regierungs- oder Verwaltungsmaßnahmen die Gewinnung, den Bezug, die Fortleitung, die Verteilung oder den Vertrieb von Wasser unmittelbar oder mittelbar verteuern bzw. verbilligen, so erhöht bzw. ermäßigt sich der Wasserpreis von dem Zeitpunkt ab entsprechend, an dem die Verteuerung bzw. Verbilligung in Kraft tritt.

D. Allgemeine Bedingungen

Der vorstehende Tarif tritt ab 01.01.2023 in Kraft.
Gleichzeitig verliert der bisher gültige Wassertarif seine Gültigkeit.