Wasserabgabe für Bau- oder sonstige vorübergehende Zwecke

Standrohre zur Abgabe von Bauwasser oder für andere vorübergehende Zwecke zur Entnahme von Wasser aus öffentlichen Hydranten werden von den Stadtwerken auf Antrag vermietet.

Ebenso kann ein Bauwasserzähler bei den Stadtwerken auf Antrag gemietet werden, der im Rohbau des zu erstellenden Gebäudes an der Stelle von den Stadtwerken installiert wird, an der der endgültige Wasserzähler angebracht wird. Hierzu muss jedoch das notwendige Antragsverfahren für den Hausanschluss vorangegangen sein. Durch die Installation des Bauwasserzählers durch die Stadtwerke entstehen dem Kunden Kosten.

Vor Herausgabe eines Standrohres oder eines Bauwasserzählers hat der Antragsteller auf Verlangen der Stadtwerke eine Kautionszahlung zu leisten.

Bei der Vermietung von Standrohren oder Bauwasserzählern haftet der Mieter für Beschädigungen aller Art, sowohl für Schäden am Mietgegenstand als auch für alle Schäden, die durch dessen Gebrauch an öffentlichen Hydranten, Leitungseinrichtungen und Hausanschlussarmaturen, auch durch Verunreinigungen, den Stadtwerken oder dritten Personen entstehen.

Für den Verlust oder die Beschädigung eines Standrohres oder Bauwasserzählers können die Stadtwerke für die Kosten der Ersatzbeschaffung oder der Reparatur die Kaution in Anspruch nehmen. Bei Rückgabe des Standrohres oder des Bauwasserzählers in einwandfreiem Zustand wird die Kaution abzüglich der Kosten für das verbrauchte Wasser und der Standrohrmiete erstattet.