SWG WärmeStrom/WP

Flexibel, bequem und günstig

Mit diesem Tarif bieten wir Ihnen Heizstrom für Wärmepumpen zu günstigen und fairen Preisen. Zudem profitieren Sie vom umfangreichen Service-Angebot.

  • Attraktive Konditionen
  • Umfangreicher Service
  • Faire Vertragsvereinbarungen

Ihre Vorteile bei Heizstrom DT/ Wärmepumpe von den Stadtwerken Gelnhausen:

  • Bequeme Belieferung: Versorgung ohne Formalitäten
  • Zuverlässige Versorgung: im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen
  • Volle Flexibilität: nach Erstvertragslaufzeit (12 Monate), kündbar zum Ende eines Kalendermonats mit Kündigungsfrist von einem Monat

Wenn Sie Fragen zum Thema Heizstrom / Wärmepumpen haben oder sich einfach nur informieren möchten, besuchen Sie uns in Gelnhausen oder rufen Sie uns an.

Produktpreise
Arbeitspreis Grundpreis
Cent/kWh Cent/kWh Euro/Jahr Euro/Jahr
Doppeltarif netto brutto netto brutto
Hochtarifzeit (HT) 27,58 32,82 72,74 86,56
Niedertarifzeit (NT) 24,66 29,34

Preisstand: 01.01.2023. Gerundete Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils aktuellen Preise.

Gut zu wissen

Beauftragung

Einfach Auftrag herunterladen, ausfüllen und unterschrieben per Post an uns senden – um alles Weitere kümmern wir uns!

Trotz Postleitzahlen-/Ortsteilabfrage kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Tarife der Stadtwerke Gelnhausen GmbH für Sie nicht verfügbar sind.


Die Doppeltarifmessung
Nutzer von Doppeltarifzählern können zu bestimmten Zeiten von günstigeren Strompreisen profitieren. In den vom Netzbetreiber bestimmten Zeiten schaltet der Zähler vom Hochtarif (HT) auf den günstigeren Niedertarif (NT) um. Beim SWG WärmeStrom/WP wird der Haushaltsstromverbrauch separat vom Heizstromverbrauch gemessen.

Niedertarif- und Sperrzeiten

Elektrische Wärmepumpen werden mit Sperrzeiten betrieben. Der Strombezug für unterbrechbare Anlagen wie Wärmepumpen wird zu den Spitzenlastzeiten vom jeweiligen Netzbetreiber unterbrochen. Diese Unterbrechung beträgt mindestens insgesamt 4 Stunden täglich, jedoch maximal 6 Stunden.

Verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der Schwachlast- (Niedertarif-) und Sperrzeitenregelungen ist ausschließlich der jeweils örtlich zuständige Netzbetreiber. Informationen hierzu erhalten Sie beim jeweiligen Netzbetreiber. Im Netzgebiet der Stadtwerke Gelnhausen GmbH gelten z. B. derzeit die folgenden Regelungen (Angaben ohne Gewähr): Die Schwachlastzeit beträgt täglich 8 Stunden in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr.