Nutzung von Wasser für Garten und Pool

Befüllen und Entleeren von Schwimmbecken und Pools im eigenen Garten

1. Befüllung
Die Befüllung sollte mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz erfolgen. Gesammeltes Regenwasser aus einer Zisterne oder Grundwasser aus einem eigenen Brunnen ist i.d.R. nicht geeignet, da es häufig mikrobiologisch oder chemisch belastet ist und somit gesundheitsschädlich sein kann.
Eine Befüllung sollte mit einem Gartenschlauch über die Hausinstallation erfolgen. Die eingespeiste Wassermenge wird über den Gebäudewasserzähler abgerechnet.
Eine Poolbefüllung mit einem „privaten“ Standrohr ohne Messeinrichtung oder über die Feuerwehr ist nicht zulässig und kommt einem Diebstahl gleich.
Das Entleihen eines zugelassenen Standrohres mit Messeinrichtung zur Befüllung würde keinen Vorteil bringen, da auch für diese gemessenen Wassermengen Kanalgebühren gezahlt werden müssen und zudem Ausleihgebühren und Tagesmieten zusätzlich zu zahlen sind. Dazu kommen Gebühren für die Einholung von verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Kosten für geeignete Absicherungsmaterialien, da sich die Hydranten für die Entnahme aus dem Trinkwassernetz in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum befinden.
Für die Befüllung eines derzeit handelsüblichen Pools von 8 – 10 m³ Inhalt entstehen Kosten in Höhe von ca. 40 – 60 € und die Dauer der Befüllung über einen Gartenschlauch beträgt ca. 5 – 10 Stunden.

2. Entsorgung
Gemäß eines Erlasses des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz handelt es sich bei Schwimmbadwasser um Schmutzwasser, welches über den Schmutzwasserkanal entsorgt werden muss.
Ohne behördliche Erlaubnis und ohne vorherige Behandlung (z.B. Zugabe chemischer Zusatzstoffe) darf dieses Wasser nicht auf dem eigenen Grundstück zum Versickern gebracht werden und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bei vorhandenem Trennsystem in der öffentlichen Kanalisation ist unbedingt darauf zu achten, die Ableitung in den entsprechenden Schmutzwasserkanal, und nicht den Regenwasserkanal, durchzuführen. In Zweifelsfällen bitte bei der Stadt/Gemeinde Auskunft einholen.
Aus o.g. Gründen ist eine Befüllung von Pools über einen vom Schmutzwasser befreiten Gartenwasserzähler nicht zulässig.

3. Verantwortungsvoller Umgang
Trinkwasser ist kostbar und unser Lebensmittel Nr.1. Hiermit sollte grundsätzlich sorgsam und verantwortungsvoll umgegangen werden. Dies gilt ganz besonders in den verbrauchsstarken Zeiten in den Sommermonaten bei der Verwendung im Garten und in privaten Pools; es sollte eine vorausschauende Befüllung, die nicht an heißen Tagen stattfindet, erfolgen.
Hohe Wasserverluste durch Verdunstung, unkontrollierte Überfüllung oder unsachgemäße Pflege sollten vermieden werden.
Um auch in Zukunft die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge gewährleisten zu können, ist jeder einzelne bei seinem alltäglichen Umgang mit dieser Ressource gefordert. Nur der sinnvolle und bedachte Verbrauch von Trinkwasser sichert auf Dauer die vorhandenen Wasserressourcen.

Das Informationsblatt können Sie hier als pdf herunterladen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.