Presse-Mitteilung der Stadtwerke Gelnhausen GmbH, Datum: 09.07.2024

Aufhebung der Chlorung für das Trinkwasser im Versorgungsgebiet Gelnhausen (Kernstadt, Höchst, Haitz, Roth) und Linsengericht-Altenhaßlau.

Nachdem das Abkochgebot für die Bereiche Gelnhausen-Kernstadt, Haitz, Höchst, Roth und Linsengericht-Altenhaßlau vom zuständigen Gesundheitsamt bereits am 26.06.2024 aufgehoben wurde, werden die Stadtwerke Gelnhausen ab dem 09.07.2024 auch die vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers in den vorgenannten Bereichen einstellen.

Um sicherzustellen, dass die Keimfreiheit auch nach Einstellen der Chlorung des Trinkwassers weiterhin gegeben ist, werden die Stadtwerke, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, weiterhin zusätzliche Analysen des Trinkwassers durchführen.

Die Zeit seit der Aufhebung des Abkochgebots wurde indes von den Stadtwerken Gelnhausen ausgiebig genutzt, um nach dem Ausschlussprinzip mögliche Ursachen für die zuvor vom Labor festgestellten mikrobiologischen Befunde im Trinkwasser auszuschließen. Hierzu wurden unterschiedlichste Betriebszustände in den Aufbereitungsanlagen erzwungen und jeweils Wasserproben entnommen, um diese anschließend in mehrehren Laboren analysieren zu lassen. Da es einige Tage dauert, bis die mikrobiologischen Analysen der Labore für die einzelnen Proben abgeschlossen und ausgewertet werden können, ist ein solcher Prozess zeitaufwändig.

Das Ergebnis der Untersuchungsreihe zeigte, dass eine systematische Verunreinigung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann und die Aufbereitungsanlagen der Stadtwerke einwandfrei funktionieren. Eine eindeutige Ursache für die festgestellten mikrobiologischen Befunde, die das Abkochgebot ausgelöst haben, konnte jedoch noch nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Als letzter Prüfschritt wird nun nach Einstellung der Chlorung das Trinkwassernetz systematisch analysiert, um sicherzustellen, dass keine noch nicht identifizierten Eintragsherde im Trinkwasserverteilnetz existieren, wie z.B. durch unzulässige Verbindungen zwischen Regenwasser- und Trinkwasserleitungen in Hausinstallationen. Hierfür werden an verschiedensten Stellen im Trinkwassernetz an mehrehren Tagen Trinkwasserproben entnommen und analysiert. Begleitet werden diese Untersuchungen durch das Gesundheitsamt.

Für weitergehende Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 06051 838-01 zur Verfügung.

Presse-Mitteilung der Stadtwerke Gelnhausen GmbH, Datum: 26.06.2024

Aufhebung des Abkochgebots für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Gelnhausen (Kernstadt, Höchst, Haitz, Roth) und Linsengericht-Altenhaßlau.

Das seit 20. Juni geltende Abkochgebot für Trinkwasser im Bereich Gelnhausen-Kernstadt, Haitz, Höchst, Roth und Linsengericht-Altenhaßlau wurde vom zuständigen Gesundheitsamt aufgehoben.

Die Nachkontrollen des Trinkwassers haben bestätigt, dass das Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht und wieder ohne Bedenken genutzt werden kann.

Die Untersuchungen für die Ursache der Grenzwertüberschreitungen sind noch nicht abgeschlossen, daher wird als Vorsorgemaßnahme, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, das Trinkwasser in den betroffenen Versorgungsbereichen vorerst weiter leicht gechlort. Die verwendeten Chlorkonzentration entsprechen weiterhin den zulässigen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung und sind unbedenklich. Weiterhin sollte vorsorglich auf die Nutzung des Trinkwassers für Aquarien verzichtet werden.

Da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass aufgrund der Verbindungsleitung zwischen Altenhaßlau und Eidengesäß leichte Chlormengen in das Ortsnetz Eidengesäß gelangen können, sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Eidengesäß vorsorglich auf die Nutzung des Trinkwassers für Aquarien verzichten.

Weiterhin nicht betroffen von der Chlorung sind die Gelnhäuser Ortsteile Hailer und Meerholz, sowie in Linsengericht Großenhausen, Lützelhausen, Geislitz und Waldrode.

Für weitergehende Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 06051 838-01 zur Verfügung.

Bei Rückfragen

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Freitag, 21.06.2024:

Geislitz ist nicht betroffen von dieser Maßnahme!

FAQs für Chlorung zur Beantwortung von Kundenfragen

Stand der Informationen: 26.06.2024

Die Chlorung erfolgt in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, bis die Untersuchungen zur genauen Ursache der zuvor festgestellten mikrobiologischen Belastung abgeschlossen sind.

Es wird mit dem üblichen und für Trinkwasseranwendungen zugelassenen Desinfektionsmittel Natriumhypochlorit gechlort. Die maximal zulässige Konzentration im Trinkwasser von 0,3mg Chlor pro Liter (Grenzwert Trinkwasserverordnung) wird nicht überschritten. Die tatsächliche Dosierung ist im Regelfall deutlich unterhalb der maximal zulässigen Konzentration.

Die Chlorkonzentrationen werden dauerhaft überprüft.

Ja, die eingesetzten Chlormengen sind unterhalb der zulässigen Konzentration der Trinkwasserverordnung und sind für Menschen und Tiere unbedenklich.

Fische und Lebewesen im Wasser sollten jedoch nicht mit gechlortem Wasser in Berührung kommen, daher sollte das Trinkwasser in den betroffenen Gebieten vorsorglich nicht für Aquarien genutzt werden.