Installateurverzeichnis

Nach der aktuellen „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“, die für den Versorgungsbereich der Stadtwerke Gelnhausen GmbH gültig ist, darf nach § 12 die Kundenanlage nach dem Wasser-Hausanschluss bzw. dem Wasserzähler nur von einem in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenen Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten werden.

In das z. Zt. gültige Installateurverzeichnis der Stadtwerke Gelnhausen GmbH sind folgende Installationsunternehmen aktuell eingetragen:
Installateurverzeichnis

Stand: 06/2024