Allgemeiner Tarifpreis für die Versorgung mit Wasser (gültig ab 01.01.2025)
Allgemeiner Tarifpreis für die Versorgung mit Wasser (gültig ab 01.01.2025)
Die Stadtwerke Gelnhausen GmbH stellen aufgrund des § 4 Ziffer 1 der „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ vom 20. Juni 1980 den Kunden Wasser zu nachstehenden Bedingungen zur Verfügung:
A. Allgemeine Tarifpreise
Wasserpreis
für die abgenommene Wassermenge 2,42 EUR/cbm
Messpreis
für die Vorhaltung und Ablesung der Messeinrichtung
Allgemeine Versorgungsbedingungen
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Für einen Einfachzähler | ||
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Qn 2,5 bzw. Q3= 4 | 13,00 EUR/Monat | 156,00 EUR/Jahr |
Qn 6 bzw. Q3=10 | 15,00 EUR/Monat | 180,00 EUR/Jahr |
Qn 10 bzw. Q3=16 | 22,00 EUR/Monat | 264,00 EUR/Jahr |
Für einen Verbundzähler | ||
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bis 80 mm | 90,00 EUR/Monat | 1.080,00 EUR/Jahr |
ab 100 mm | 110,00 EUR/Monat | 1.320,00 EUR/Jahr |
B. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Bei den unter Abschnitt A aufgeführten Preisen handelt es sich um Netto-Preise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, auf die die jeweils gültige Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnet wird.
C. Änderungsklausel
Sollten nach Vertragsabschluss erlassene Gesetze oder sonstige Regierungs- oder Verwaltungsmaßnahmen die Gewinnung, den Bezug, die Fortleitung, die Verteilung oder den Vertrieb von Wasser unmittelbar oder mittelbar verteuern bzw. verbilligen, so erhöht bzw. ermäßigt sich der Wasserpreis von dem Zeitpunkt ab entsprechend, an dem die Verteuerung bzw. Verbilligung in Kraft tritt.
D. Allgemeine Bedingungen
Der vorstehende Tarif tritt ab 01.01.2025 in Kraft.
Gleichzeitig verliert der bisher gültige Wassertarif seine Gültigkeit.