Stadtwerke Gelnhausen digitalisieren Wasserzähler

Die Stadtwerke Gelnhausen werden die Messung des Trinkwasserverbrauchs ab sofort auch mit digitalen Funkwasserzählern durchführen. Der Austausch wird von unseren beauftragten Fachunternehmen vorgenommen, wenn die Eichfrist des eingebauten mechanischen Wasserzählers endet.  Die Eichfrist von Wasserzählern beträgt 6 Jahre. Der Austausch aller ca. 12.000 in Gelnhausen und Linsengericht eingebauten Wasserzähler wird somit voraussichtlich 6 Jahre dauern. Dies ist zwar ein langer Zeitraum, somit nutzen wir aber die komplette Lebensdauer der alten Messgeräte aus und sorgen somit für einen nachhaltigen Materialeinsatz.

Zum Einbau kommt ein geeichter digitaler Funkwasserzähler des Typs Hydrus 2.0 der Firma Diehl. Informationen zu diesem Produkt können Sie gerne hier nachlesen. Der Funkwasserzähler registriert diverse Verbrauchswerte und sendet diese per Funksignal aus, das in kurzem Abstand außerhalb des Gebäudes empfangen und von einem autorisierten Ableser der Stadtwerke Gelnhausen aufgezeichnet werden kann. Die Datenübermittlung ist durch Verschlüsselung vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt.

Die wesentlichen Vorteile für die Wasserkunden sind: Für die Ablesung des Zählers ist keine Terminvereinbarung mehr erforderlich. Damit entfällt im Regelfall auch das Risiko, dass sich Betrüger unter dem falschen Vorwand der Zählerablesung Zutritt zur Verbrauchsstelle verschaffen. Außerdem können Wasserverluste durch Rohrbrüche oder Geräteschäden in der Hausinstallation automatisch erkannt werden und dem Verbraucher (z.B. Hausbesitzer) einen wichtigen Hinweis geben.

Die wesentlichen Vorteile für die Stadtwerke Gelnhausen sind: Die Ablesung der Zählerstände erfolgt schneller, weil keine Terminabsprachen mehr nötig sind. Die Abrechnung wird durch direkte Erfassung der digitalen Messdaten vereinfacht.

Weitere Informationen rund um das Thema Funkwasserzähler finden Sie in den nachfolgenden Frequently Asked Questions (FAQs):

Gut zu wissen

Zum  Einsatz kommt der Funkwasserzähler Hydrus 2.0 der Firma Diehl. Informationen zu diesem Produkt finden Sie hier.

Die eingesetzten Funkwasserzähler entsprechen den geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz. Unter folgendem Link finden Sie hierzu eine Erklärung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI).

Allgemeine Informationen rund um den Datenschutz bei den Stadtwerken Gelnhausen finden Sie hier.


Verbraucherinformationen:

Eine  Kurzanleitung für Ihren neuen Funkwasserzähler finden Sie hier.

Die neuen Funkwasserzähler bieten für Wasserkunden folgende Vorteile:

–  Für die Ablesung des Zählers ist Ihre Mitwirkung nicht mehr erforderlich. Terminvereinbarungen oder eine Mitteilung des Zählerstandes an die Stadtwerke Gelnhausen entfällt.

– Der Funkwasserzähler erfasst die Messdaten durch Ultraschall, wodurch im Gerät nur wenig Verschleiß entsteht, so dass die Zähler weniger stör- und reparaturanfällig sind

Der Funkwasserzähler registriert folgende Daten für eine gewisse Dauer: Zählernummer, Datum und Uhrzeit, Verbrauchswerte wie Gesamtvolumen, Vorwärtsvolumen, Rückwärtsvolumen und minimaler/maximaler Durchfluss sowie Wassertemperatur, Fehlermeldungen und der Systemstatus des Zählers.

Die aktuellen Daten können Sie über das digitale Display des Funkwasserzählers anzeigen lassen. Das Display ist zur Schonung der Gerätebatterie inaktiv. Die Aktivierung ist hier beschrieben.

Um das Display Ihres Zählers zu aktivieren, müssen Sie zuerst die Displaykappe öffnen. Anschließend muss der optische Taster betätigt werden und Sie können sich durch betätigen des optischen Tasters durch das Menü schalten. Den optischen Taster finden Sie auf der Vorderseite des Zählers, unter der Abdeckklappe. Eine genaue Beschreibung finden Sie hier.

Die im Zähler gespeicherten Daten werden verschlüsselt per Funksignal ausgesendet und können von einem autorisierten Ableser aufgezeichnet und gelesen werden. Hierzu muss sich der Ableser in der Nähe des Zählers befinden, muss das Gebäude aber nicht betreten („Walk-by-Verfahren“). Die Aufzeichnung der Daten erfolgt einmal jährlich zum Zweck der Abrechnung und darüber hinaus anlassbezogen beispielsweise für Sonderabrechnungen oder zu Störungsereignissen (Wasserverluste). Das Funksignal wird ca. alle 14 Sekunden ausgesendet.

Der verwendete Funkwasserzähler sendet mit einer Leistung von ca. 7 Milliwatt (mW). Durch die Bundesnetzagentur sind bis zu 25 mW erlaubt.

Zum Vergleich: Ein Babyphone sendet mit ca. 10mW, Bluetooth mit ca. 100mW, ein W-LAN-Router mit ca. 100-200mW, ein Schnurlostelefon mit ca. 250mW. Ein Mobiltelefon sendet mit einer Leistung von 1000-2.000 mW.

Das Funksignal erfolgt ca. alle 14 Sekunden mit einer Dauer zwischen 4 bis 15 Millisekunden für maximal ca. 85 Sekunden pro Tag.

Die Daten werden für Zwecke des Wasserlieferungsvertrages gemäß Art. 6 Abs. 1b DSGVO verarbeitet, insbesondere für die Abrechnung und für den Betrieb des Wassernetzes. Die Datenübertragung per Funk ist über eine 128-Bit-Verschlüsselung mit wechselndem Funkschlüssel vor unberechtigtem Zugriff gesichert. Die verschlüsselten Datenpakete werden im Rechenzentrum der Stadtwerke Gelnhausen entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzinformation der Stadtwerke Gelnhausen.