Rechtliches/Veröffentlichungspflichten
Als Ihr regionaler Versorger für Strom haben wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Hinweise und Veröffentlichungspflichten zusammengestellt. Diese Informationen, von der Stromgrundversorgungsverordnung bis hin zur Stromkennzeichnung, finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Veröffentlichungen
Folgende Veröffentlichungen bieten wir Ihnen zum Download:
Änderungen durch neuen Messstellenvertrag (MSV LF)
Auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind wir als Lieferant verpflichtet, Sie über neue Vorgaben im Messstellenbetrieb zu informieren.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Der Messstellenbetreiber bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen und, soweit erforderlich, erforderliche Steuerungseinrichtungen. Für die Erfüllung seiner Aufgaben müssen Sie ihm den Zutritt zum Ort der Messeinrichtung zu gestatten.
Sie haben gegenüber dem Messstellenbetreiber einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in Ihre Mess- und Verbrauchsdaten (z.B. frühere Verbrauchswerte oder aktuelle Messinformationen). Ihr Messstellenbetreiber ist Ihrer Jahresrechnung zu entnehmen. Auf dessen Homepage erhalten sie Informationen dazu, wie Ihnen diese Daten zur Verfügung gestellt werden und Ihnen den entsprechenden Zugang ermöglicht.
Falls bei Ihnen ein iMSys‑Zähler verbaut ist oder wird, können Sie das Formblatt gemäß § 54 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hier herunterladen.

