Information zur Umsetzung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes
Am 19. November 2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG in Kraft getreten. Sie als unser Wärmekunde*erhalten deshalb eine im Gesetz sogenannte „finanzielle Kompensation“. Diese beläuft sich auf 120 % der von Ihnen für September 2022 geleisteten monatlichen Abschlagszahlung.